Was wir Ihnen als ext. Brandschutzbeauftragter anbieten können

Wir bieten Ihnen alle 26. Punkte der DGUV-Information 205-003 „Brandschutzbeauftragter“ an.

Den Umfang der Leistung stimmen wir genau auf Ihre Bedürfnisse ab. Sie möchten nur eine Brandschutzbegehung im Jahr ? Oder möchten Sie von uns in allen Belangen betreut werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Konzept.

Ein Teil unseres Leistungsumfangs aus dem Sie wählen können:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  3. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  4. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  5. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  6. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  7. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  8. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  9. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer)
  10. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  11. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  12. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  13. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  14. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  15.  Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  16. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  17. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  18. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  19. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  20. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  21. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

Wir betreuen Kunden in kleinen und größeren Städten in der Region Bruchsal, Waghäusel, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Kraichtal, Speyer, Frankfurt und Germersheim. Darunter sind Hotels, Pflegeeinrichtungen und Industriebauten.