Was wir Ihnen als ext. Brandschutzbeauftragter anbieten können
Wir bieten Ihnen alle 26. Punkte der DGUV-Information 205-003 „Brandschutzbeauftragter“ an.
Den Umfang der Leistung stimmen wir genau auf Ihre Bedürfnisse ab. Sie möchten nur eine Brandschutzbegehung im Jahr ? Oder möchten Sie von uns in allen Belangen betreut werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Konzept.
Ein Teil unseres Leistungsumfangs aus dem Sie wählen können:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Wir betreuen Kunden in kleinen und größeren Städten in der Region Bruchsal, Waghäusel, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Kraichtal, Speyer, Frankfurt und Germersheim. Darunter sind Hotels, Pflegeeinrichtungen und Industriebauten.